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Haarseife Sensitiv 6% RF – duftfrei

€9,00
Menge: 85g
105,88 / Preis pro Kilo
Preis inkl. 19% MwSt. (19%) €1,44
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Auf Lager: 4 St. erhältlich
Produktbeschreibung
Marke: Vogelsberger Stutenmilch

Sanfte Reinigung für Haar und Kopfhaut – besonders geeignet für empfindliche Kopfhaut mit 6% Rückfettung

Unsere Sidr Stutenmilch-Haarseife kombiniert pflegende Bio-Stutenmilch mit dem traditionellen Kräuterzusatz Sidr, der für sichtbar mehr Volumen, Glanz und eine gesunde Haarstruktur sorgt – für alle Haarfarben geeignet.

Beschreibung

Die 6% Rückfettung unterstützt trockenes, strapaziertes oder längeres Haar und hinterlässt ein geschmeidiges, gepflegtes Haargefühl. Die Haarseife ist duftneutral und enthält Zitronensäure, die Kalkrückstände im Haar reduziert (Hinweis: ersetzt nicht die saure Rinse).

Die natürliche Braunfärbung entsteht durch die hochwertigen Kräuter, die dieser Haarseife ihre besondere Wirkung verleihen.
Eine ausführliche Anwendungsanleitung liegt jeder Seife bei.

Saure Rinse

Bei der regelmäßigen Verwendung von Haarseifen kann die saure Rinse dabei helfen, Seifenrückstände, die das Haar matt und klebrig erscheinen lassen, auszuspülen

Je nach Bedarf kann die Anwendung einmal in der Woche oder seltener erfolgen, ganz nach deinem persönlichen Bedarf.

Und so geht's:

  1. Gib in eine leere Flasche mit einem Liter lauwarmem Wasser zwei Esslöffel Apfelessig oder Zitronensaft.
  2. Nachdem du dein Haar mit der Haarseife gewaschen und gut ausgespült hast, gibst du die saure Rinse über deine Haare, die Haare etwas kneten und fertig.
  3. Die saure Rinse muss nicht ausgespült werden. Wer möchte kann natürlich mit klarem Wasser nachspülen.
Inhaltstoffe

Kokosöl nativ*, Stutenmilchpulver* gelöst in Wasser, Olivenöl*, Rizinusöl*, Natriumhydroxid, Hanföl*, Kakaobutter*, Zitronensäure , Christusdorn (Sidr), Pigment *k.b.A. / Bio Inhaltstoff

INCI

COCOS NUCIFERA OIL, AQUA, OLEA EUROPAEA FRUIT OIL, RICINUS COMMUNIS SEED OIL, SODIUM HYDROXIDE, CANNABIS SATIVA SEED OIL,THEOBROMA CACAO SEED BUTTER, CITRIC ACID, ZIZIPHUS SPINA-CHRISTI LEAF POWDER, EQUAE LAC POWDER, CI.77891, CI.77019, CI.77288, CI.77861

14-tägige Widerrufsfrist ab Lieferung  

Zwei neue Label: Gewährleistung und Garantie

Seit dem 27.09.2026 weist das neue Gewährleistungslabel darauf hin, dass Verbraucher bei Waren mindestens zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte haben. Doch was gilt etwa für Naturkosmetik oder andere Waren mit kürzerer Haltbarkeit?

Mit der Richtlinie 2024/825, der sogenannten EmpCo-Richtlinie, führt die EU zwei neue Kennzeichnungselemente für Verbraucherverträge ein:

  • das Gewährleistungslabel als harmonisierte Mitteilung über die gesetzlichen Mängelrechte und
  • das Garantielabel als harmonisierte Kennzeichnung für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien.


Gewährleistungslabel: Lebensmittel sind grundsätzlich erfasst

Keine zweijährige Haltbarkeitszusage

Die gesetzliche Gewährleistung sagt nichts darüber aus, wie lange ein Lebensmittel haltbar oder genießbar bleibt. Sie knüpft vielmehr daran an, ob die Ware bei ihrer Lieferung mangelfrei war.

So kann ein Sachmangel etwa vorliegen, wenn ein Lebensmittel bereits bei Lieferung verdorben ist, erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, fehlerhaft gekennzeichnet ist oder nicht die Eigenschaften aufweist, die Verbraucher üblicherweise erwarten dürfen.

Dagegen liegt nicht allein deshalb ein Sachmangel vor, weil ein Lebensmittel später sein Mindesthaltbarkeitsdatum überschreitet oder infolge natürlicher Verderbprozesse nicht mehr genusstauglich ist. (IT-Recht-Kanzlei.de München)


Gewährleistungslabel: Naturkosmetik

Eine Creme muss nicht zwei Jahre verwendbar sein.

Wie unterschiedlich diese erwartbare Haltbarkeit ausfallen kann, zeigt das Beispiel Naturkosmetik. Ist eine Creme bei ordnungsgemäßer Lagerung zwölf Monate haltbar und entspricht das der vereinbarten und üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit, liegt allein in der kürzeren Haltbarkeit kein Mangel.

Wird dieselbe Creme dagegen schon deutlich früher unbrauchbar, kann die zu geringe Haltbarkeit einen Sachmangel begründen.

Bei Verschleißprodukten gilt im Grundsatz dasselbe: Nutzt sich eine Ware bei normalem Gebrauch im üblichen Umfang ab, ist sie deshalb nicht mangelhaft. Treten die Verschleißerscheinungen dagegen ungewöhnlich früh auf, kann die Ware von der zu erwartenden Beschaffenheit abweichen. (IT-Recht-Kanzlei.de München)