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Haarseife Sensitiv 3% RF – duftfrei

€9,00
Menge: 85g
105,88 / Preis pro Kilo
Preis inkl. 19% MwSt. (19%) €1,44
zzgl.  Versand
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Auf Lager: 30 St. erhältlich
Produktbeschreibung
Marke: Vogelsberger Stutenmilch

Sanfte Reinigung für Haar und Kopfhaut – besonders geeignet für empfindliche Kopfhaut (für feines & normales Haar)

Sanfte Pflege, natürlicher Glanz, handmade & plastikfrei. Unsere Sidr Haarseife mit Bio-Stutenmilch pflegt Haar und Kopfhaut besonders sanft. Die hochwertige grüne Tonerde hilft, überschüssigen Talg zu regulieren und die Kopfhaut zu regenerieren. Der traditionelle Kräuterzusatz Sidr unterstützt das Haar in Volumen, Struktur und natürlicher Gesundheit – ideal für feines, normales oder glattes Haar.

Beschreibung

Mit ihrer niedrigen Rückfettung von 3% ist diese Haarseife eine perfekte Einsteigerhaarseife, die leicht auszuwaschen ist und einen frischen, luftigen Haarfall unterstützt. Sie ist duftneutral und damit ideal für empfindliche Kopfhaut.

Die natürliche Braunfärbung entsteht durch die beigefügten Kräuter. Zitronensäure mindert Kalkrückstände im Haar (Hinweis: ersetzt nicht die „saure Rinse”).

Saure Rinse

Bei der regelmäßigen Verwendung von Haarseifen kann die saure Rinse dabei helfen, Seifenrückstände, die das Haar matt und klebrig erscheinen lassen, auszuspülen.

Je nach Bedarf kann die Anwendung einmal in der Woche oder seltener erfolgen, ganz nach deinem persönlichen Bedarf.

Und so geht's:

  1. ·Gib in eine leere Flasche mit einem Liter kaltem Wasser zwei Esslöffel Apfelessig oder Zitronensaft.
  2. ·Nachdem du dein Haar mit der Haarseife gewaschen und gut ausgespült hast, gibst du die saure Rinse über deine Haare, die Haare etwas kneten und fertig.
  3. ·Die saure Rinse muss nicht ausgespült werden. Wer möchte kann natürlich mit klarem Wasser nachspülen.
Inhaltstoffe

Kokosöl nativ*, Stutenmilchpulver* gelöst in Wasser, Olivenöl*, Rizinusöl*, Natriumhydroxid, Hanföl*, Kakaobutter*, Zitronensäure , Christusdorn (Sidr), grüne Tonerde, Pigment *k.b.A. / Bio Inhaltstoff

INCI

COCOS NUCIFERA OIL, AQUA, OLEA EUROPAEA FRUIT OIL, RICINUS COMMUNIS SEED OIL, SODIUM HYDROXIDE, CANNABIS SATIVA SEED OIL,THEOBROMA CACAO SEED BUTTER, CITRIC ACID, EQUAE LAC POWDER,SOLUM FULLONUM, ZIZIPHUS SPINA-CHRISTI LEAF POWDER, CI.77891




14-tägige Widerrufsfrist ab Lieferung  
Haarseife Sensitiv 3% RF – duftfrei

Zwei neue Label: Gewährleistung und Garantie

Seit dem 27.09.2026 weist das neue Gewährleistungslabel darauf hin, dass Verbraucher bei Waren mindestens zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte haben. Doch was gilt etwa für Naturkosmetik oder andere Waren mit kürzerer Haltbarkeit?

Mit der Richtlinie 2024/825, der sogenannten EmpCo-Richtlinie, führt die EU zwei neue Kennzeichnungselemente für Verbraucherverträge ein:

  • das Gewährleistungslabel als harmonisierte Mitteilung über die gesetzlichen Mängelrechte und
  • das Garantielabel als harmonisierte Kennzeichnung für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien.


Gewährleistungslabel: Lebensmittel sind grundsätzlich erfasst

Keine zweijährige Haltbarkeitszusage

Die gesetzliche Gewährleistung sagt nichts darüber aus, wie lange ein Lebensmittel haltbar oder genießbar bleibt. Sie knüpft vielmehr daran an, ob die Ware bei ihrer Lieferung mangelfrei war.

So kann ein Sachmangel etwa vorliegen, wenn ein Lebensmittel bereits bei Lieferung verdorben ist, erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, fehlerhaft gekennzeichnet ist oder nicht die Eigenschaften aufweist, die Verbraucher üblicherweise erwarten dürfen.

Dagegen liegt nicht allein deshalb ein Sachmangel vor, weil ein Lebensmittel später sein Mindesthaltbarkeitsdatum überschreitet oder infolge natürlicher Verderbprozesse nicht mehr genusstauglich ist. (IT-Recht-Kanzlei.de München)


Gewährleistungslabel: Naturkosmetik

Eine Creme muss nicht zwei Jahre verwendbar sein.

Wie unterschiedlich diese erwartbare Haltbarkeit ausfallen kann, zeigt das Beispiel Naturkosmetik. Ist eine Creme bei ordnungsgemäßer Lagerung zwölf Monate haltbar und entspricht das der vereinbarten und üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit, liegt allein in der kürzeren Haltbarkeit kein Mangel.

Wird dieselbe Creme dagegen schon deutlich früher unbrauchbar, kann die zu geringe Haltbarkeit einen Sachmangel begründen.

Bei Verschleißprodukten gilt im Grundsatz dasselbe: Nutzt sich eine Ware bei normalem Gebrauch im üblichen Umfang ab, ist sie deshalb nicht mangelhaft. Treten die Verschleißerscheinungen dagegen ungewöhnlich früh auf, kann die Ware von der zu erwartenden Beschaffenheit abweichen. (IT-Recht-Kanzlei.de München)