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Gärtnerseife

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Produktbeschreibung
Marke: Vogelsberger Stutenmilch

- Bergamotte & Black Tea -

Kraftvolle Reinigung für stark beanspruchte Hände – gründlich, pflegend und angenehm duftend.

Beschreibung:

Die kräftige, aber dennoch milde Rezeptur wurde speziell für stark beanspruchte Hände entwickelt – ideal nach Gartenarbeit oder handwerklicher Tätigkeit.

Unsere Premium-Qualität:

  • Speziell für stark beanspruchte Hände
  • Mit natürlichem Peeling aus Kaffeesatz & Mohn
  • Handgefertigt – jedes Stück ein Unikat
  • Duftkomposition aus Bergamotte & Black Tea
  • Mit 8 % Rückfettung für Schutz & Pflege
Inhaltstoffe

Bio Kokosöl, Wasser, Bio Olivenöl, Bio Rapsöl, Natriumhydroxid, Bio Sheabutter, Bio Mandelöl, Bio Rizinusöl, Duft, Kaffesatzpulver, Blaumohn

INCI

Cocos Nucifera Oil*, Aqua, Brassica Napus Seed Oil*, Olea Europaea Fruit Oil*, Sodium Hydroxide, Butyrospermum Parkii Butter*, Prunus amygdalus dulcis oi*, Ricinus CommunisSeed Oil*, Parfum, coffea arabica seed powder, Papaver Somniferum Seed*, Benzyl Benzoate, Linalyl Acetate, Citrus Aurantium Peel Oil, Limonene, Tetramethyl Acetyloctahydronaphthalenes, Linalool, Acetyl Cedrene, Geranyl Acetate. Enthänt Methanol 0,002%


14-tägige Widerrufsfrist ab Lieferung  

Zwei neue Label: Gewährleistung und Garantie

Seit dem 27.09.2026 weist das neue Gewährleistungslabel darauf hin, dass Verbraucher bei Waren mindestens zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte haben. Doch was gilt etwa für Naturkosmetik oder andere Waren mit kürzerer Haltbarkeit?

Mit der Richtlinie 2024/825, der sogenannten EmpCo-Richtlinie, führt die EU zwei neue Kennzeichnungselemente für Verbraucherverträge ein:

  • das Gewährleistungslabel als harmonisierte Mitteilung über die gesetzlichen Mängelrechte und
  • das Garantielabel als harmonisierte Kennzeichnung für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien.


Gewährleistungslabel: Lebensmittel sind grundsätzlich erfasst

Keine zweijährige Haltbarkeitszusage

Die gesetzliche Gewährleistung sagt nichts darüber aus, wie lange ein Lebensmittel haltbar oder genießbar bleibt. Sie knüpft vielmehr daran an, ob die Ware bei ihrer Lieferung mangelfrei war.

So kann ein Sachmangel etwa vorliegen, wenn ein Lebensmittel bereits bei Lieferung verdorben ist, erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, fehlerhaft gekennzeichnet ist oder nicht die Eigenschaften aufweist, die Verbraucher üblicherweise erwarten dürfen.

Dagegen liegt nicht allein deshalb ein Sachmangel vor, weil ein Lebensmittel später sein Mindesthaltbarkeitsdatum überschreitet oder infolge natürlicher Verderbprozesse nicht mehr genusstauglich ist. (IT-Recht-Kanzlei.de München)


Gewährleistungslabel: Naturkosmetik

Eine Creme muss nicht zwei Jahre verwendbar sein.

Wie unterschiedlich diese erwartbare Haltbarkeit ausfallen kann, zeigt das Beispiel Naturkosmetik. Ist eine Creme bei ordnungsgemäßer Lagerung zwölf Monate haltbar und entspricht das der vereinbarten und üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit, liegt allein in der kürzeren Haltbarkeit kein Mangel.

Wird dieselbe Creme dagegen schon deutlich früher unbrauchbar, kann die zu geringe Haltbarkeit einen Sachmangel begründen.

Bei Verschleißprodukten gilt im Grundsatz dasselbe: Nutzt sich eine Ware bei normalem Gebrauch im üblichen Umfang ab, ist sie deshalb nicht mangelhaft. Treten die Verschleißerscheinungen dagegen ungewöhnlich früh auf, kann die Ware von der zu erwartenden Beschaffenheit abweichen. (IT-Recht-Kanzlei.de München)